Online-Movie Portale - YouTube, Kino.to, etc.
Wer kennt nicht die seriösen Online-Movie Portale, wie YouTube oder Kino.to ? Illegal oder Legal? - Wir berichten euch über die Nutzung bis hin zum Downloaden.
Über mehrere Milliarden benutzen YouTube oder auch Kino.to
Doch was ist erlaubt und was verboten?
Alles über Kino.to:Darf man überhaupt auf die Domain zugreifen, ohne sich strafbar zu machen?- Ja. Doch Achtung: Auf dieser Website lauern gefährliche Links, Abo.-Fallen oder auch Viren. Unter Umständen kann es sogar dazu führen, dass ihr in eine Kosten-Falle gelangt.
Ist es normal, dass wenn ein Film demnächst im Kino erst anläuft, schon vorher auf Kino.to angeschaut werden kann?- Nein. Viele Filme wurden von Raubkopierern kopiert und in einer schlechter Quallität bzw. Tonquallität hochgeladen. Es gibt jedoch Einzelfälle, wo Quallität und Ton perfekt sind.
Ist es erlaubt, Videos/Filme auf Kino.to anzuschauen?- Nein. Durch das anschauen, von Filmen, werden Dateien zwischengespeichert. Somit gedownloadet. Dennoch besitz man nicht denn Film, wenn man sich diesen einmal angeschaut hat. Also Vorsicht: Wer sich Filme anschaut, begebt sich in Gefahr. Vom Hochladen von Filmen kann man nur sagen, dass man sich damit noch mehr strafbar macht. Also Finger weg, von Kino.to
- Spezielle Gerichte dafür gibt es jedoch momentan noch nicht. Auch wenig Gerichtsverfahren über das Thema gab es.
Warum unternimmt Deutschland nichts gegen Kino.to - Ist die Domain "Kino.to" nun Illegal oder Legal?- Der Inhaber kann nicht verklagt werden, weil er
1.) Kino.to ihren Sitz nicht in Deutschland hat, sondern in Russland (Moscow)
und
2.) weil Kino.to nur die Filme präsentiert und nicht ausstrahlt. Alle Filme sind auf sogenannte Drittanbieter hochgeladen und somit machen sich diese dann strafbar, wie zb. DuckLoad, MegaVideo & Co.
- Somit ist Kino.to legal und darf ohne rechtliche Folgen besucht werden
Alles über YouTube & Co.:Ist das herunterladen bzw. abspeichern von Videos erlaubt?- Nein. Auf manchen Video-Portalen wie YouTube, darf man keine Videos herunterladen, sobald man den AGB's (Abschnitt 6.1 Buchtabe K) zugestimmt hat. Dies jedoch gilt nur für Regestrierte User.
- Ja. Ohne Regestrierung darf man Lieder bzw. Videos herunterladen. Jedoch muss man beachten, dass man diese nicht an Dritte weitergibt bzw, per Handy, etc. verschickt. Auch das veröffentlichen und bearbeiten dieser heruntergeladenen Videos ist verboten. Somit macht man sich im Endeffekt strafbar. Doch wenn es auf dem heimischen Rechner bleibt und für Private Zwecke verwendet wird, ist es erlaubt.
Darf man Videos bzw. Lieder auf eine Website/Homepage einbetten? - Ja. Man darf Videos in die Website einbetten, wenn der Autor dieses Videos einverstanden ist. Falls nicht, steht beim Einbetten, dass der User auf Anfrage das Einbetten deaktiviert hat. Wenn man das Video trotz nicht Einwilligung des Autors einbettet, ist dies strafbar.
Bei Liedern von YouTube & Co. muss man aufpassen. Wenn man es als Hintergrundmusik spielen lässt, benötigt man eine kostenpflichtige GEMA-Lizenz. Das heißt, man darf nur Lieder in einem orginalen Video einbetten, wie bei einem normalen Video.
- Nein. Das einbetten von Videos auf Komerziellen Websiten ist laut AGB's (Abschnitt 6.1 Buchstaben C,E und I) verboten. Dies gilt aber wieder nur für die Regestrierten User, da sie den AGB's zugestimmt haben und sich daran halten müssen. Bei Unregestrierten Usern wirken die AGB's nicht und somit entfällt diese Regel.
Rechtswiedrige eingestellte Videos einbetten - Mitverbreitung, Mitverantwortung? - Ja. Man macht sich strafbar, indem man rechtswiedrige eingestellte Videos, einbettet. Somit muss man sich vorher überlegen, ob der Inhalt des Videos pornografisch, rechtswiedrig, usw. ist. Wenn man dies nicht beachtet, wird man als "Mitstörer" verklagt.